| Abtretung | rechtsgeschäftliche Übertragung einer Forderung auf einen neuen Gläubiger |
| Agio | Aufgeld, Aufschlag auf den nominellen Ausgabenpreis eines Kommanditanteils |
| AktG | Aktiengesetz |
| Ausschüttung/Auszahlung | Verteilung liquider Mittel anteilig auf die Anleger. Handels- und steuerrechtlich handelt es sich umEntnahmen oder Gewinnausschüttungen. |
| Bad Bank | (engl. für "schlechte Bank") ist ein gesondertes Kreditinsitut zur Aufnahme von Derivaten und Zertifikaten von in Zahlungsschwierigkeiten geratenen Emittenten zur Abwicklung sogenannter notleidender Kreditesanierungsbedürftiger Banken. |
| BaFin | Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht |
| BFH | Bundesfinanzhof in München, Oberster Gerichtshof in Steuer- und Zollangelegenheiten |
| BGB | Bürgerliches Gesetzbuch |
| BGH | Bundesgerichtshof |
| BMF | Bundesministerium der Finanzen in Berlin |
| BVerfG | Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe |
| Cashflow | (engl. für Geldfluss, Kassenzufluss) ist eine wirtschafltiche Messgröße, die den aus der Umsatztätigkeit und sonstigen laufenden Tätigkeiten erzielten Nettozufluss liquider Mittel während einer Periode darstellt. |
| Direktkommanditist | Ein Kommanditist, der sich direkt über das Handelsregister und nicht über einen Treuhänder an einer Gesellschaft beteiligt. |
| Due Diligence | Detaillierte Untersuchung, Prüfung und Bewertung eines zum Erwerb oder Verkaufs vorgesehenen Assets oder Unternehmens. |
| Eigenkapital | Finanzmittel, die den Eigentümern (z.B. Gesellschaftern) gehören |
| ErbStG | Erbschaftsteuergesetz |
| EStG | Einkommensteuergesetz |
| EuGH | Europäischer Gerichtshof |
| EZB | Europäische Zentralbank |
| Fremdkapital | Finanzmittel, die duch Dritte über einen bestimmten Zeitraum zur Verfügung gestellt werden, z.B. Darlehen von Banken |
| Fungibilität | Handelbarkeit. Bei Fondsgesellschaften die Möglichkeit der Veräußerung und Übertragbarkeit von Kommanditanteilen. |
| GewStG | Gewerbesteuergesetz |
| GmbH | Gesellschaft mit beschränkter Haftung |
| GmbH & Co. KG | Besondere Ausprägung der im HGB geregelten Kommanditgesellschaft (KG). Der haftende Gesellschafter ist keine natürliche Person, sondern eine GmbH (juristische Person). |
| GmbHG | GmbH Gesetz |
| HGB | Handelsgesetzbuch |
| HR | Handelsregister |
| Insolvenzquote | Prozentteil der Gesamtforderungen, die aus einem Schlussüberschuß befriedigt wird, wenn das Insolvenzverfahren abgeschlossen ist. |
| KG | Kommanditgesellschaft |
| Kommanditist | Kommanditist ist die Bezeichnung für einen Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft (KG). Im Vergleich zu einem Komplementär haftet er gegenüber den Gesellschaftsgläubigern mit dem Betrag der Hafteinlage, die im Handelsregister eingetragen wurde. |
| Komplementär | Der Komplementär ist der persönlich und unbeschränkt haftende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft. |
| Nominalkapital | Unter dem Nominalkapital versteht man das gesamte Grundkapital eines Unternehmens. Bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) wird das Nominalkapital als Stammkapital bezeichnet. |
| Non-Performing Loans (NPL's) | Notleidende Kredite. Der Begriff kommt aus dem Angelsächsischen und bezeichnet Banken-Kreditanforderungen, die von Schuldnern nicht mehr bedient werden. |
| p.a. | per annum (pro Jahr) |
| RA | Rechtsanwalt |
| RDG | Rechtsdienstleistungsgesetz |
| UStG | Umsatzsteuergesetz |