Kürzere Mietvertragslaufzeiten nicht gleich kürzere Mietdauer

Die Steigerung des Innovationstempos in der Wirtschaft wirkt sich auch auf die Planungsmöglichkeiten von Unternehmen aus. Um in dynamischen Märkten mit ständig neuer Konkurrenz zu bestehen müssen Unternehmen ihre Geschäftsmodelle immer wieder anpassen. Das schreibt Markus Reinert in einem Gastbeitrag für Global Investor am 10.7.2018. Infolge verkürzten sich auch die Mietlaufzeiten. Gewerbemietverträge über fünf oder gar nur drei Jahre mit Verlängerungsoptionen würden deshalb immer üblicher. Damit diese kürzeren Vertragslaufzeiten nicht in einer kürzeren Gesamtmietdauer resultieren, müssten auch die Investoren umdenken. Sie sollten das jedoch nicht einseitig negativ betrachten, sondern als Chance begreifen. Ein früheres Vertragsende könne häufig einen Aufschlag beim Mietzins ermöglichen und bei kürzeren Laufzeiten könne dieser häufiger marktkonform angepasst werden. Wenn professionelle Asset- und Vermietungsmanager adäquat auf die Wünsche des Mieters eingingen, könne das in einer hohen Standorttreue und langfristiger Zusammenarbeit resultieren.