AD HOC MELDUNG: Zuzahlung in die freie Kapitalrücklage in Höhe von EUR 3.000.000

Die IC Immobilien Holding AG teilt mit, dass zwei an der IC Immobilien Holding AG als Aktionäre beteiligte Investoren, die auch in der Vergangenheit bereits Kapitaleinzahlungen an die IC Immobilien Holding AG zur Stärkung des Eigenkapitals der Unternehmensgruppe geleistet haben, kurzfristig eine weitere sonstige freiwillige Zuzahlung in Höhe von insgesamt EUR 3.000.000 in die Kapitalrücklage der Gesellschaft nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB zur freien Verfügung des Vorstandes der IC Immobilien Holding AG vornehmen werden. Die Investoren haben die entsprechenden Zuzahlungen in die Kapitalrücklage dem Vorstand schriftlich am 7. Dezember 2018 zugesagt. Die Zuzahlungen in die Kapitalrücklage werden noch bis Ende 2018 erfolgen.

Frankfurt am Main, den 7. Dezember 2018
IC Immobilien Holding AG
Der Vorstand